Reihengrab normal
Die Reihengräber werden von den Nutzungsberechtigten für die Dauer der Ruhezeit ( 25 Jahre ) unterhalten und gepflegt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Die Gräber werden nach der "Reihe" vergeben, das heißt, die Angehörigen haben auf die Grablage keinen Einfluss.
Reihengrab anonym
Die anonymen Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung mittels einer Rasenpflege für die Dauer der Ruhezeit gepflegt. Eine Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten ist nicht möglich. Blumengebinde etc. dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen im Grabfeld abgelegt werden.
Kindergrab
Bei den Kindergräbern handelt es sich um Reihengräber. (Siehe Reihengrab normal)
Wahlgrab
Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben. Dabei haben die Angehörigen die Möglichkeit die Anzahl der Grabstellen, so wie deren Lage auf dem Friedhof, im einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung, festzulegen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungszeit weiter verlängert werden. Die Grabstellen werden von den Nutzungsberechtigten unterhalten und gepflegt.