Bestattungsarten

Erdbestattungen

Feuerbestattungen

Leistungsangebot im Friedhofswesen

Individuelle Gestaltung der Gräber

Besondere Angebote ohne Pflegeaufwand für die Angehörigen

Anonyme Beisetzungsmöglichkeiten

Auf den Kommunalfriedhöfen sind folgende Bestattungsarten möglich:

Erdbestattungen im

Reihengrab normal

Die Reihengräber werden von den Nutzungsberechtigten für die Dauer der Ruhezeit ( 25 Jahre ) unterhalten und gepflegt. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf nicht verlängert werden. Die Gräber werden nach der "Reihe" vergeben, das heißt, die Angehörigen haben auf die Grablage keinen Einfluss.

Reihengrab anonym

Die anonymen Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung mittels einer Rasenpflege für die Dauer der Ruhezeit gepflegt. Eine Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten ist nicht möglich. Blumengebinde etc. dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen im Grabfeld abgelegt werden.

Kindergrab

Bei den Kindergräbern handelt es sich um Reihengräber. (Siehe Reihengrab normal)

Wahlgrab

Das Nutzungsrecht an Wahlgräbern wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben. Dabei haben die Angehörigen die Möglichkeit die Anzahl der Grabstellen, so wie deren Lage auf dem Friedhof, im einvernehmen mit der Friedhofsverwaltung, festzulegen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Nutzungszeit weiter verlängert werden. Die Grabstellen werden von den Nutzungsberechtigten unterhalten und gepflegt.

Feuerbestattungen im

Urnengrab normal

Bei den Urnengräbern handelt es sich um Wahlgräber. In einem Urnengrab können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. (Siehe Wahlgrab)


Urnengrab anonym

In einem anonymen Urnengrab können ebenfalls bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Die anonymen Urnengräber werden von der Friedhofsverwaltung mittels einer Rasenpflege für die Dauer der Ruhezeit gepflegt. Eine Grabpflege durch die Nutzungsberechtigten ist nicht möglich. Blumengebinde etc. dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen im Grabfeld abgelegt werden.

Leistungsangebot im Friedhofswesen

Gräberarten/ Nutzungsrecht (25 Jahren)

  • Wahlgrab
    • je eine Erdbestattung plus 1 Urne oder bis zu 4 Urnen beziehungsweise Aschenbeisetzungen
  • Reihengrab
    • für jeweils eine Erdbestattung
  • Urnenwahlgrab
    • je Platz bis zu 4 Urnen beziehungsweise Aschenbeisetz.
  • Urnenkolumbarium (Stelen)
    • je Kammer bis zu 2 Urnen
  • Aschenstreufeld

Folgende Gräber können individuell gestaltet werden:

  • ein- und mehrstellige Wahlgrabstätten
  • Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, Tod- und Fehlgeburten
  • Reihengräber für die übrigen Verstorbenen
  • Urnenwahlgräber

Besondere Angebote ohne Pflegeaufwand für die Angehörigen:

Sie können wählen zwischen Reihengräbern oder Urnenwahlgräbern mit Namensplatte und Rasenpflege, Urnenkolumbarium (Stelen) oder Baumbestattungen (Planung).

Anonyme Beisetzungsmöglichkeiten:

Der ASG bietet Ihnen als Beisetzungsmöglichkeiten das anonyme Reihengrab im Gemeinschaftsfeld, das anonyme Urnenwahlgrab im Gemeinschaftsfeld oder die Beisetzung in einem Aschenstreufeld an.

Die Friedhofsverwaltung finden Sie im Eingangsbereich des Friedhofs Am langen Reck 5. Haben Sie Fragen rund um das Thema Friedhof, Beisetzung, zusätzlichem Service, etc., wenden Sie sich an

Thorsten Lacks
0281 / 56761
thorsten.lacks@asgwesel.de

Ute Amerkamp
0281 / 56761
mailto:ute.amerkamp@asgwesel.d