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Friedhofslexikon


Bestattung, Begräbnis oder Beisetzung
Bei der Bestattung wird die sterbliche Hülle eines Verstorbenen in das Grab gelegt.
Dieses Grab kann ein Erdgrab oder ein Kolumbarium sein. Dabei spielen oft religiöse Traditionen der verschiedenen Religionen wie zum Beispiel die Trauerfeier in der Friedhofskapelle oder der Kirche eine bedeutende Rolle. Sie dienen in erster Linie der Trauerbewältigung der nachkommen.
Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften (zum Beispiel Bestattungsgesetz NRW), geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.


Feuerbestattung oder Kremation
Unter Feuerbestattung versteht man die Verbrennung einer Leiche. Der Leichnam wird in Deutschland in einen Krematorium eingeäschert. Die Beisetzung der Asche erfolgt üblicherweise in einer Aschekapsel (Urne). Diese Aschekapsel (Urne) kann dann entweder in einem Erdgrab (Urnengrab) oder einem Kolumbarium bestattet werden. In Deutschland herrscht sowohl für Erdbestattung als auch für Feuerbestattung Friedhofszwang. Das heißt die Urne muss auf einem Friedhof bestattet werden.


Gebühren
Die Gebührenordnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen in Wesel finden sie hier. Auskünfte und Informationen über Gebühren für Grabstätten, Bestattungen etc. erteilt die Friedhofsverwaltung.

Für die Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art der Grabstätte beziehungswweise bei Wahlgräbern nach Anzahl der Grabstellen.


Grab (Grabstätte)
Eine Grabstätte bezeichnet die abgegrenzte Fläche für die Beisetzung von Särgen oder Urnen. Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Wesel schreibt vor, dass ein Sarg mit mindestens 1 Meter Erdreich bedeckt sein muss. Urnen werden in einer Tiefe von mindestens 0,65 Meter bestattet. Eine Grabstätte kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen.
Durch die Entrichtung der Friedhofsgebühren erwirbt der Gebührenzahler (Nutzungsberechtigter) kein Eigentum an der Grabstätte, sondern lediglich das Nutzungsrecht für den festgelegten Zeitraum.
Die Ruhezeit beträgt auf den Weseler Kommunalfriedhöfen für Särge und Urnen 25 Jahre.
Wahlgrabstätten können nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden.

Eine Übersicht über das Grabstättenangebot auf den Kommunalfriedhöfen Wesels erhalten Sie hier.


Grabmal
Ein Grabmal besteht zumeist aus natürlich gewachsenem Gestein oder Holz. Auf dem Grabmal sind in der Regel die Namen der in der Grabstätte Bestatteten zu lesen. Stehende Grabmale dürfen nur von einem Steinmetzbetrieb aufgestellt werden. Stehende Grabmale werden zudem jährlich einer Standsicherheitskontrolle durch die Friedhofsverwaltung unterzogen. Dies gewährleistet die Verkehrssicherheit. Es besteht aber keine Pflicht ein Grabmal zu errichten.


Grabpflege
Durch die Grabpflege wird die Grabstätte in ein ansprechendes Erscheinungsbild versetzt. Der Nutzungsberechtigte ist für die Grabpflege und den ordnungsgemäßen Zustand der Grabstelle verantwortlich. Die Grabpflege kann auch an Dritte, wie zum Beispiel Friedhofsgärtner, übertragen werden.


Grabstelle
Die Grabstelle bezeichnet den genauen Ort der Bestattung. Sie ist in der Regel durch eine von der Friedhofsverwaltung vorgegebene Nummerierung definiert und in den Planunterlagen der Friedhofsverwaltung eingezeichnet. Die Grabstelle darf nicht mit der Grabstätte verwechselt werden. Die Grabstätte besteht aus einer oder mehreren Grabstellen.

Eine Wahlgrabstelle kann mit einem Sarg und einer Urne belegt werden. Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Das heißt nach Ablauf von 25 Jahren kann erneut eine Bestattung in dieser Grabstelle stattfinden.


Neubelegung (Wiederbelegung)
Bei einer Neubelegung wird ein Sarg oder eine Urne auf einer Grabstelle bestattet, auf der bereits eine Bestattung stattgefunden hat. Dies kann aber erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit von 25 Jahren erfolgen. Befinden sich dann noch Gebeine oder Urnenreste der vorangegangenen Bestattung in der Grabstelle werden diese tiefer gelegt und mit Erdreich abgedeckt. Die neue Bestattung erfolgt dann darüber.


Nutzungsrecht
An Grabstätten kann kein Eigentum, sondern lediglich ein Nutzungsrecht erworben werden. Das Nutzungsrecht wir in der Regel für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) vergeben. Das Nutzungsrecht muss bei der Belegung einer zweiten Grabstelle der Grabstätte verlängert werden. Und zwar immer für den Zeitraum, der seit der letzten Beisetzung vergangen ist. Eine Grabstätte muss immer als Ganzes, also mit allen Grabstellen verlängert werden. Die kostenlose Rückgabe ist erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit möglich.


Räumung
Wird eine Wahlgrabstelle nach Ablauf der Ruhe- beziehungsweise Nutzungszeit vom Nutzungsberechtigten nicht weiter verlängert, wird sie von der Friedhofsverwaltung kostenlos abgeräumt und mit Rasen eingesät.
Bei Reihengräbern geschieht dies automatisch, nach Ablauf der Ruhezeit, da diese nicht verlängert werden können.


Reihengrab
Das Reihengrab ist immer eine einstellige Grabstätte. Sie wird für die Dauer der Ruhezeit für eine Bestattung vergeben und kann nach Ablauf der Ruhezeit nicht verlängert werden.
Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt. Die Kosten für ein Reihengrab liegen zur Zeit um die Hälfte unter denen einer Wahlgrabstelle.


Ruhezeit
Die Ruhezeit beträgt für alle Friedhöfe in Wesel 25 Jahre. In anderen Städten oder Gemeinden kann diese Zeit länger oder kürzer sein. Die Bemessung der Ruhezeit hängt im Wesentlichen von der geologischen und biologischen Beschaffenheit des Friedhofsgeländes ab. Innerhalb der Ruhezeit müssen alle Zersetzungsprozesse abgeschlossen sein, so dass eine erneute Belegung der Grabstelle möglich ist.

Die Verlängerung einzelner Grabstellen einer Grabstätte ist nicht möglich. Die Grabstätte kann immer nur als Ganzes verlängert werden.


Sarg
Ein Sarg ist ein Behältnis für den Transport, die Aufbahrung und die Beisetzung eines Leichnams. In der Regel wird der Sarg zur Bestattung in der Erde oder für die Feuerbestattung im Krematorium verwendet.


Urkunde über das Nutzungsrecht
Die Urkunde über das Nutzungsrecht bescheinigt dem Nutzungsberechtigten die Dauer der Nutzungszeit. Der Nutzungsberechtigte entscheidet wer auf der Grabstätte beigesetzt werden darf und wie die Grabstätte gestaltet wird. Die Urkunde enthält auch die Grabdaten der Grabstätte. 


Urne
Die Bestattungsurne ist ein Behälter zur Aufbewahrung der Asche von Verstorbenen nach einer Brand- oder Feuerbestattung. Die Urne wird nach dem Befüllen mit der Asche versiegelt und mit dem Namen, Geburts-, Sterbejahr und der Einäscherungsnummer des Verstorbenen graviert.


Wahlgrab
Eine Wahlgrabstätte kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden- für mindestens 5 bis zu 25 Jahren. Die Lage der Grabstätte und die Anzahl der Grabstellen können frei gewählt werden. Es besteht keine Pflicht ein Grabmal zu errichten.