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Straßenreinigung

Rheinflitzer

Die Sauberkeit des Stadtbildes ist nicht nur ein wichtiger "Wohlfühlfaktor" für Bürger und Gäste der Stadt Wesel, sondern auch ein nicht unerheblicher Standortfaktor - insbesondere für die Weseler Gewerbebetriebe.

Daher reinigen die Mitarbeiter des ASG von montags bis sonntags die Weseler Straßen, Wege, Plätze und Radwege. Ziel ist es dabei, bei moderaten Straßenreinigungsgebühren ein optimales Reinigungsergebnis zu erzielen.

Mit 3 großen Fahrbahnkehrmaschinen und 2 Kleinkehrmaschinen wird besonders effektiv und wirtschaftlich gereinigt. Allerdings müssen bestimmte Flächen und Stellen nach wie vor von Hand gereinigt werden.

Unser besonderer Service für Sie

Nutzen Sie privat/gewerblich unsere Erfahrung sowie unser Know-how im Bereich der Straßenreinigung. Unser qualifiziertes Personal, unterstützt durch einen modernen, bedarfsgerecht orientierten Maschinenpark, garantiert eine zuverlässige Auftragserledigung - schnell, sorgfältig und termingerecht.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Reinigung von Firmen-/Betriebsgeländen einschließlich Hallen und von baustellenbedingten Verunreinigungen oder ähnliches. Auch bei Veranstaltungen, Festen und Märkten können wir für die notwendige Sauberkeit sorgen. Ebenso bei der Reinigung von Straßen- und Gehwegflächen, wenn Sie uns als zur Reinigung verpflichteter Anlieger einen entsprechenden Einzel- oder Dauerauftrag erteilen.

Erkundigen Sie sich! Wir werden Lösungen finden, denn wer könnte im Bereich der Straßenreinigung in Wesel über mehr Erfahrung verfügen als der ASG

Ansprechpartner

Jürgen Gossen

Sachbearbeiter Stadtreinigung
Telefon: 0281 / 16393 - 3305
juergen.gossen@asgwesel.de

 

Straßenreinigungsgebühren

Für alle Straßen und Gehwege, die vom ASG gereinigt werden, haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gebühren zu zahlen. Wenn Sie erfahren möchten, ob und wie oft Ihre Straße gereinigt wird, schauen Sie bitte in der Satzung nach. (siehe unten)

Die Höhe der Gebühr ist abhängig von der Straßenart - je höher der Anteil der Fremdverkehre, desto geringer ist die Gebühr - und davon, wie häufig gereinigt wird (von 14-täglich bis 7 x wöchentlich).

Beispiel: Ein Grundstück grenzt mit 15 Metern an eine Anliegerstraße. Bei wöchentlicher Reinigung beträgt die Gebühr 2019 pro Jahr 59,40 Euro.

Vielfach wird von den Anliegern vorgetragen, dass nicht die komplette Strecke vor ihrem Grundstück gereinigt werden kann, weil parkende Fahrzeuge oder bauliche Hindernisse dies verhindern. In solchen Fällen besteht kein Anspruch darauf, dass die Gebühr gemindert wird. Die Gebühr wird für die Reinigung der gesamten Straße erhoben. Der Frontmetermaßstab ist nur ein Hilfsmittel zur Festlegung der Gebühr. Jeder Anlieger hat einen Nutzen vom gesamten Reinigungsbild der Straße.

Was müssen Anlieger tun?

Der ASG reinigt nicht alle öffentliche Straßen. In solchen Fällen haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke die Fahrbahn entlang ihres Grundstückes bis zur Straßenmitte zu reinigen.

Ob Sie Ihre Straße reinigen müssen, finden Sie in der Abteilung 1 der Straßenreinigungssatzung. (siehe unten)

Alle Grundstückseigentümer müssen darüber hinaus grundsätzlich die Gehwege vor ihren Grundstücken selbst reinigen , außer die Gehwege in der Innenstadt.

Wie und wie oft müssen Anlieger reinigen?

Fahrbahn und Gehwege einschl. der Bankette sind nach Bedarf, mindestens jedoch alle 2 Wochen zu säubern. Kehricht und sonstiger Unrat sind zu entfernen und über den Restmüllbehälter zu entsorgen.

Abfall- und Wertstoffhofgebühren

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