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Winterdienst

Winterdienst

Während des Winterdienstes sorgt der ASG dafür, dass die Straßen, Radwege und Gehwege vor städt. Grundstücken auch bei Eis und Schnee befahrbar bleiben. Hierfür werden die Verkehrsflächen mit Fahrzeugen abgestreut und bei Schnee geräumt. Damit zu Beginn des Berufsverkehrs die Straßen befahrbar sind, werden diese Arbeiten in der Regel schon nachts das erste Mal durchgeführt.
Die Straßen werden nach Dringlichkeit zusammengefasst. Dies heißt, dass gefährliche und stark frequentierte Bereiche zuerst, weniger wichtige Bereiche danach und manche Bereiche überhaupt nicht geräumt werden. Entsprechend diesen Prioritäten gibt es detaillierte Einsatzpläne, in denen die Straßen und Wege nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt sind.
Eine Pflicht zur Winterwartung besteht nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur an gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen. Die Streupläne des ASG gehen über diese Forderung hinaus und berücksichtigen auch die Sicherheit und die Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs.

Winterdienstgebühr

Für die Straßen, die vom ASG geräumt und gestreut werden, wird von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke eine Gebühr erhoben. Dazu sind die Straßen in 2 Kategorien eingeteilt. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Straße dazugehört, dann schauen Sie bitte hier nach:

Die Gebühr für die Straßen der Kategroie 1 (verkehrswichtige Straßen) beträgt 1,20 Euro/Meter/Jahr, während für die Kategorie 2 (weniger wichtige Straßen) nur 0,30 Euro/Meter/Jahr bezahlt werden müssen.

Was muss der Anlieger tun?

Wie bei der Straßenreinigung ist jeder Eigentümer der angrenzenden Grundstücke verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu räumen und zu streuen.
Kein Anlieger muss die Fahrbahn vor seinem Grundstück streuen und räumen. Entweder streut der ASG oder die Strecke wird überhaupt nicht gestreut (sogenannte Weiße Strecken).

Gehwege sind in einer Breite von mindestens 1 Meter schneefrei zu halten. Grundsätzlich sind abstumpfende Stoffe (Sand, Granulat) zu verwenden.

An 43  Standorten im Stadtgebiet stehen den Bürgern hierzu im Winter durch den ASG aufgestellten Streusandkisten zur Entnahme von Streusand zur Verfügung.

In der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. entstandener Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

Ansprechpartner

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